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Anmeldung an der Clara-Schumann-Gesamtschule
... Jahrgang 5 ... einen späteren Jahrgang ... die gymnasiale Oberstufe
Wenn Sie Ihr
Kind bei uns für die Klasse 5 anmelden wollen, kommen Sie bitte in der
Anmeldewoche1 zu uns, nur in dieser Zeit können wir Anmeldungen
akzeptieren.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:
1. Abstammungsurkunde des Kindes
2. Das aktuelle Grundschulzeugnis vom Januar
3. Das Anmeldeformular
Aus den
Noten für
Ä Deutsch (mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch)
Ä Mathematik und
Ä Sachkunde
errechnen wir eine Durchschnittsnote.
50% unserer
Plätze ( das sind 56) gehen an Kinder mit einem Durchschnitt von 3,0 und
besser, die andere Hälfte geht an Kinder mit einem schlechteren
Durchschnitt.
Es entscheidet das Los!
Dieses Verfahren wird einheitlich an Gesamtschulen so gehandhabt.
Aus pädagogischen
Gründen nehmen wir Geschwister-Kinder bevorzugt auf. Das ist rechtlich zulässig,
wir sind aber nicht dazu verpflichtet.
Umgehend nach Anmelde-Schluss erhalten sie einen Brief mit einer Zusage oder einer
Absage von uns.
Im Falle
einer Absage können Sie binnen vier Wochen schriftlich Widerspruch hier bei uns einlegen. Je nach Anzahl der Widersprüche legen wir dann alle
Widersprüche bei der Bezirksregierung in Arnsberg zur Entscheidung vor.
Einen endgültigen Bescheid enthalten Sie in diesem Fall von dort.
Härtefälle können wir bevorzugt behandeln.
Lassen Sie uns aber bitte bei der Anmeldung darüber reden, ob Ihr Fall als
Härtefall infrage kommt. Es ist nicht möglich, nachträglich in Anspruch
zu nehmen, dass man ein Härtefall ist.
Anmeldung für einen späteren Jahrgang
Wenn Sie an einem Schulform-Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt interessiert sind, beachten Sie bitte folgendes:
Wir nehmen
nur auf, wenn wir freie Plätze haben.
Das ist eher die Ausnahme.
Auch in
diesem Verfahren entscheidet das Los!
Die
Ausbildungs-Ordnung für die Sekundarstufe I schreibt vor,
dass nur zum Beginn eines Schuljahres die Schulform gewechselt werden kann.
Beachten Sie das bitte bei Ihren Überlegungen!
Es gelten
bei Schulform-Wechsel die Versetzungs-Bestimmungen der abgebenden Schule,
wer dort nicht versetzt ist, kann auch bei uns nicht die höhere Klasse
besuchen. Ausnahmen sind nur bei der zweiten Fremdsprache möglich.
Wir führen
für jeden Jahrgang eine Warteliste, auf die Sie Ihr Kind jederzeit setzen
lassen können. Ein Anruf genügt.
Anmeldung für die gymnasiale Oberstufe
Anmeldungen werden erbeten in der Anmeldewoche (in der Regel die dritte Februarwoche) zu den Anmeldezeiten,die wir rechtzeitig bekannt geben.
Zur
Anmeldung bringen Sie bitte mit das Januar-Zeugnis des 10. Schuljahres und
eine Abstammungsurkunde.
Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass die Qualifikation für die gymnasiale
Oberstufe erreicht wird.
Nicht volljährige Schüler benötigen auf dem Anmeldeformular die Unterschrift der Eltern.
Bitte bringen Sie auch etwas Zeit für ein Beratungsgespräch mit!
[1] Die Anmeldewoche für den Jahrgang 5 liegt in der Regel in der ersten vollständigen Februarwoche eines Jahres, die Grundschulen sind informiert, die örtliche Presse veröffentlicht die Daten. Übrigens: wer montags kommt, muss erfahrungsgemäß die meiste Zeit mitbringen!
Clara-Schumann-Gesamtschule verschieden aber miteinander