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Abteilung II: Abschlüsse in der Sekundarstufe I
Grundsätzlich vergibt die Gesamtschule alle Abschlüsse, die auch an den traditionellen Schulformen erworben werden können. Das beginnt mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9, führt über den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, die Fachoberschulreife (FOR) bis hin zur Berechtigung eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
Die auf der nächsten Seite folgende tabellarische Übersicht sowie die entsprechenden Erläuterungen zu den einzelnen Abschlüssen und Zugangsberechtigungen sollen die Möglichkeiten verschiedener Abschlüsse an Gesamtschulen verdeutlichen.
Zum Erwerb der Hauptschulabschlüsse ist kein Besuch eines Erweiterungskurses (E-Kurs) erforderlich. Dagegen benötigt man zwei E-Kurse, um die Fachoberschulreife zu erlangen und drei E-Kurse für die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Wie die Noten aussehen müssen, wird im Folgenden beschrieben.
Die Fächer, in denen E-Kurse besucht werden können, sind Englisch, Mathematik (ab Klasse 7), Deutsch (ab Klasse 8) und Chemie (ab Klasse 9). Wechsel zwischen Grund- und Leistungskursen sind jeweils zum Jahresende möglich, in Ausnahmefällen auch zum Schulhalbjahr. Die Entscheidung wird von der Klassenkonferenz im Vorfeld der Zeugnisse beraten und getroffen. Neben den Fachlehrern und Fachlehrerinnen können auch die Erziehungsberechtigten einen Wechsel beantragen.
Änderungen und Klarstellungen
Als Bildungsziele werden die gemeinsame Grundbildung und die Befähigung zur Berufsausbildung oder zur Sekundarstufe II-Schule benannt.
Das Schulprogramm entwickelt besondere Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit.
Durch die Qualitätssicherung ist der Auftrag zur regelmäßigen Prüfung gewährleistet.
Die Ausbildungsdauer beträgt sechs Jahre, sie kann um zwei Jahre überschritten werden und um ein weiteres Jahr, wenn die Wiederholung nicht vom Schüler zu vertreten ist. Dies entscheidet die Versetzungskonferenz.
Ein Schulformwechsel ist nur bis zum Beginn der Klasse 9 möglich; der Wechsel vollzieht sich in der Regel nur zu Beginn eines Schulhalbjahres.
Nicht versetzte Seiteneinsteiger kommen in die nächsthöhere Klasse, wenn die Nichtversetzung auf der zweiten, nicht weitergeführten Fremdsprache beruht.
Versäumte Leistungsnachweise müssen, falls erforderlich, nachgeholt oder durch eine Feststellungsprüfung ersetzt werden. Die Entscheidung obliegt dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin.
Die deutsche Sprache ist in allen Fächern zu fördern. Häufige Verstöße sind bei der Notengebung zu berücksichtigen.
In den Klassen 9 und 10 ist die Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigte über Abschlüsse, Berechtigungen und Bildungsgänge der Sekundarstufe II verpflichtend.
Ohne den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gibt es keine Versetzung in die Klasse 10.
Abschlüsse und Berechtigungen setzen in den Fächern bestimmte Leistungen voraus. Eine entsprechende Übersicht hierzu bieten Tabelle und Kommentar auf der folgenden Seite.
Leistungsvoraussetzungen für Abschlüsse
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Erläuterungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ausreichende Leistungen in allen Fächern. Abschluss auch bei mangelhaft (keine 6!) in einem Hauptfach oder mangelhaft in einem Haupt- und einem Nebenfach. keine Umwandlung E-5 in G-4. WPI und Englisch sind Nebenfächer. HA 10: Lernbereiche Naturwissenschaften und Arbeitslehre werden zu einer Zensur zusammengefasst und sind Hauptfächer. |
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Erläuterungen zur Fachoberschulreife
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| Erläuterungen zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe zusätzliche E-Kurse werden als um eine Notenstufe bessere G-Kurse gewertet. nur eine Minderleistung in Fächergruppe I um eine Notenstufe ist erlaubt und muss in der Fächergruppe ausgeglichen werden. bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in Gruppe II können durch je gute in anderen Fächern ausgeglichen werden. Leistungen |
Clara-Schumann-Gesamtschule verschieden aber miteinander